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Gerichtskosten


Für die Inanspruchnahme eines Gerichts sind Gerichtskosten zu zahlen.

Die Einzelheiten sind im Gerichtskostengesetz geregelt, daß Sie als pdf hier abrufen können.Dabei sind die Kosten von demjenigen zu entrichten, der eine Klage einreicht oder eine andere gerichtliche Entscheidung begehrt, beispielsweise eine einstweilige Anordnung.

Die Kosten sind immer im voraus an die Gerichtskasse zu zahlen. Wenn Sie (oder ich für Sie) eine Klage einreichen, erhalten Sie (oder wieder ich für Sie) nach kurzer Zeit vom Gericht eine entsprechende Zahlungsaufforderung nebst Überweisungsträger.

Die Gerichtsgebühren orientieren sich am Streitwert
und sind degressiv ausgestaltet, das bedeutet, daß die Gebühren bei steigendem Streitwert verhältnismäßig weniger steigen.
In der Anlage 2 des Gerichtskostengesetzes (ganz am Schluß) findet sich eine tabellarische Übersicht der Gebühren in Gegenüberstellung zum Streitwert.

In der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes findet sich eine Aufzählung der verschiedenen Verfahrensarten. Unter anderem ist dort geregelt, daß für ein normales Klageverfahren drei Gebühren gemäß der Gebührentabelle zu zahlen sind.
Beispiel: Bei einem Streitwert von bis zu 1.500,00 € betragen die Gerichtsgebühren 213,00 € (drei Gebühren à 71,00 €), bei einem Streitwert von bis zu 3.000,00 € betragen die Gerichtsgebühren 324,00 € (drei Gebühren à 108,00 €), woran auch die Degression deutlich wird.

Die Gebühren können sich jedoch nachträglich mindern oder wegfallen etwa durch eine Klagerücknahme, einen Vergleich oder ein Anerkenntnis. In diesen Fällen reduzieren sich die Gerichtskosten auf eine einfach Gebühr, in den obigen Beispielen also auf 71,00 € bzw. 108,00 €.

Auch bei den Gerichtskosten gilt: wer den Rechtsstreit verliert, zahlt die Kosten, wobei ein nur teilweises Obsiegen auch eine entsprechende Kostenquote zur Folge hat (Beispiel: Sie klagen 2000 € ein und bekommen nur 1.000 € zugesprochen: in diesem Fall trägt jede Seite in der Regel die Hälfte der Kosten).

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Auszug aus der Gebührentabelle

Mit der nachfolgenden Gebührentabelle können Sie sich einen Überblick über die voraussichtlichen Gerichtskosten in Abhängigkeit vom Streit- bzw. Gegenstandswert verschaffen. Sie können aber auch den Gerichtskostengebührenrechner verwenden.

Streitwert bis ... €: Eine Gebühr: Drei Gebühren:
für ein normales Verfahren / €
50035,00 €105
1.00053,00 €159
1.50071,00 €213
2.00089,00 €267
3.000108,00 €324
4.000127,00  €381
5.000146,00 €438
6.000165,00 €495
7.000184,00 €552
8.000203,00 €609
9.000222,00 €666
10.000241,00 €723

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