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Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt beauftragen

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.

 

Sie sind Beschuldigter in einem Bußgeld- oder Strafverfahren ?

Dann sollten Sie zunächst an die goldene Regel denken: Schweigen ist Gold.
  
Sie können sich immer noch äußern, wofür erfahrungsgemäß häufig die Kenntnis der  Ermittlungsakte hilfreich ist.

Ohne einen Rechtsanwalt werden Sie als Betroffener in der Regel jedoch keine Einsicht in die Akten der Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden bekommen. Der Rechtsanwalt ist jedoch gemäß § 147 StPO berechtigt, die Versendung der Originalakten in seine Kanzlei zu beantragen.

Also nehme ich für Sie Akteneinsicht. Sie erhalten dann eine Kopie der Akte per Post oder per E-Mail als pdf-Dokument und können sehen, welcher Tatvorwurf ihnen gemacht wird und welche Beweismittel den Behörden zur Verfügung stehen (Zeugenvernehmungsprotokolle, Meßergebnisse, Gutachten, andere Beweismittel).

Sie können sodann einschätzen, ob Sie eine weitere Beratung wünschen oder die Angelegenheit in die eigene Hand nehmen möchten.


Akteneinsicht beauftragen

Sie haben also die Möglichkeit, nur die Akteneinsicht zu beauftragen.

Wenn Sie möchten, daß ich für Sie Akteneinsicht nehme, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Sofern Sie keine weitergehende Beratung oder Tätigkeit wünschen, ist der Auftrag damit beendet. So einfach ist das.

Beachten Sie bitte noch, daß die Übersendung der Akten durch die Behörden in der Regel einige Zeit dauert.
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Die Kosten der Akteneinsicht betragen:

Maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit der Anlage 1, dem Vergütungsverzeichnis (VV):


Verfahrensgebühr gem. Nr. 4302 Nr. 2 Anlage 1 RVG   60,00 €
Auslagenpauschale für Telekommunikation und Post gem. Nr. 7002 RVG20,00 €
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG15,20 €
Summe Rechtsanwaltskosten95,20 €
 
Hinzu kommen die Kosten für die Aktenversendung durch die Behörde von zur Zeit 12, 00 € (vgl. Nr. 9003 Anlage 1 GKG):12,00 €
und
Kopierkosten gem. Nr. 7000 VV RVG: die ersten 50 Seiten zu je 0,50 €, jede weitere Seite zu je 0,15 €
Insgesamt fallen also Kosten von 107,20 € zuzüglich Kopierkosten an.
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