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Rechtsanwalt Aabadi

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Vertragsrecht

Richtig vereinbaren.


Ein Vertrag bedeutet kein Zeichen des Mißtrauens, sondern ist vielmehr ein Kennzeichen von Vertrauen und Professionalität.

Zu Beginn einer Zusammenarbeit denken die Parteien zunächst nur an die Vorteile. 

Mögliche Streitpunkte hingegen werden häufig zu spät erkannt und führen später zu mitunter unnötigen Streitigkeiten, weil dieser oder jener Aspekt entweder nicht oder nicht interessengerecht berücksichtigt worden ist.

Ein guter Vertrag zeichnet sich aus durch: Systematik, eine logische Gliederung und vor allen Dingen klare, verständliche und vollständige Vereinbarungen.
Mit Standardverträgen oder Vorlagen aus dem Internet kommen Sie in der Regel nicht weiter, weil sie die jeweiligen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Darüber hinaus sind unterschiedliche Formvorschriften zu beachten.

Gemeinsam analysieren wir Ihr Vorhaben, zeigen Chancen und Fallstricke auf und konzipieren einen maßgeschneiderten Vertrag, der Ihnen die nötige Rechts- und Planungssicherheit gibt, ob es sich nun um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienst- bzw. Arbeitsvertrag oder um einen Gesellschaftsvertrag handelt.

Auch bereits vorhandene Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfe ich für Sie und bringe diese gegebenenfalls auf den neuesten Stand.
Bei Vertragsverhandlungen oder Besprechungen beraten ich Sie im Vorfeld, begleite Sie aber auch.


Auch wenn Sie einen Ansprechpartner suchen, der Sie und Ihre Firma in vertraglichen Fragen laufend berät und Ihre Interessen vertritt, bin ich der richtige Ansprechpartner.
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