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Prozesskostenhilfe (PKH)




Was ist Prozesskostenhilfe ?

Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Wer eine Klage erhebt, muß Gerichtskosten zahlen und, wenn er einen Rechtsanwalt damit beaufragt, auch diesen.
Entsprechend verhält es sich, wenn man sich gegen eine Klage verteidigt, nur daß in diesem Fall die Gerichtskosten nicht anfallen.

Mit der Prozesskostenhilfe, die in der Zivilprozeßordnung (ZPO) geregelt ist, soll auch Parteien, die die Kosten für einen Rechtsstreit nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht werden.

Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe muß die Partei auf die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten entweder keine Zahlungen oder nur (ratenweise) Teilzahlungen leisten, was von den sogenannten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt.


Wer bekommt Prozesskostenhilfe  ?

Die Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind im Gesetz geregelt.
In § 114 ZPO heißt es zu den Voraussetzungen:
 
"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."

Dies bedeutet also, daß zunächst zwei Voraussetzungen vorliegen müssen:

 Der Antragsteller hat für einen notwendigen Prozess kein Geld, ist also bedürftig.
 Der Antragsteller hat gute Aussichten, den Prozess zu gewinnen.

Die Prozesskostenhilfe ist also einkommensabhängig, so dass zunächst immer das durchschnittliche Einkommen zu ermitteln ist, wobei auch vorhandenes Vermögen die Bedürftigkeit ausschließen kann.
Dabei kommt es grundsätzlich nur auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers an, nicht auf die seines Lebens- oder Ehepartners an, allerdings kann ein unterhaltsrechtlicher Anspruch des Antragstellers gegen seinen Ehegatten (oder bei Kindern gegen die Eltern) bestehen, der die Gewährung von PKH ausschließt.

Die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung werden vom Gericht im Rahmen der Prozeßkostenbewilligung summarisch geprüft. Das bedeutet, daß mit dem Antrag auf PKH zugleich eine Klageschrift beizufügen ist, in der auch gegebenenfalls die jeweiligen Beweis etc. benannt werden.

Zu beachten ist außerdem, daß bei Bestehen einer (eintrittspflichtigen) Rechtsschutzversicherung kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
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Gibt es Risiken ?

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erstreckt sich immer nur auf die eigenen Kosten der Prozessführung, nicht aber auf die Kosten der Gegenseite.
Wenn der Prozess verloren geht, so müssen dem Gegner also dessen Kosten erstattet werden, auch wenn PKH bewilligt worden ist (Ausnahme: erstinstanzliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht).

Darüber hinaus ist zu beachten, daß das Gericht Sie auch noch nachträglich binnen eines Zeitraums von fünf Jahren zur teilweisen oder vollen Zahlung der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten heranziehen kann, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Zeitraum wesentlich verbessern.

Entsprechend kann aber auch eine Herabsetzung von etwaigen Raten bzw. Teilzahlungen angeordnet werden, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtern.

Für den Fall, daß ein Rechtsanwalt mit der Beantragung von Prozesskostenhilfe beauftragt worden ist, und dieser Antrag auf Grund fehlender Voraussetzungen (Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten der Klage bzw. Verteidigung) abgelehnt wird, müssen die Anwaltskosten für die Vertretung beim PKH-Bewilligungsverfahren erstattet werden.

Aus diesem Grunde erstellen wir bereits vor Beantragung von Prozesskostenhilfe eine Prozesskostenrisikoanalyse, um die Erfolgsaussichten der Klage oder der Verteidigung gegen eine solche unter Berücksichtigung der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen vorab einzuschätzen.

Für eine Erstberatung mit dem Ziel, Prozesskostenhilfe zu beantragen, kann gegebenenfalls Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.
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Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe  ?

Die Prozesskostenhilfe wird auf Antrag vom zuständigen Prozessgericht bewilligt.

Der Antrag muß insbesondere  folgende Angaben enthalten:

 Eine Erklärung über die Familienverhältnisse, den Beruf, das Vermögen, das Einkommen und die Lasten nebst entsprechender Belege.
 Eine ausführliche Darstellung des Streitverhältnisses unter Angabe der Beweismittel

Für den Antrag ist ein bestimmter Vordruck vorgeschrieben, den Sie hier nebst Hinweisen zum Ausfüllen als .pdf abrufen können.

Wenn Sie die Erfolgsaussichten Ihres PKH-Antrages vorab selber einschätzen möchten, finden Sie hier ein kleines Programm zur Berechnung (nehmen Sie immer die neueste Programmversion).Zurück nach oben